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MaeVer
Graue Eminenz
   

Dabei seit: April 2006
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06.07.2007, 08:39 |
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Lord_Bresor
Almalexia
   

Dabei seit: März 2006
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Beiträge: 3325
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Ich denke ,wer von den Abgeordneten sein "Fremd-Gehalt" nich offenlegen will, hat dabei ein schlechtes Gewissen. Was wiederum für mich bedeutet, daß die Abgeordneten selbst meinen es wäre ungerechtfertigt und unangemessen.
Mag weit hergeholt sein , aber im grundsätzlichen Umkehrschluß wird dem Bürger auch (im wachsendem Überwachungsstaat) gesagt: "Wenn du ein Anständiger bist, hast du doch als Glas-Bürger nix zu befürchten."
Von daher find ich's nur gerecht.
Würde unsere "Sicherheit" wieder verringert, könnte man drüber reden diese "Maßnahme zum Schutze der Abgeordneten" auch rückgängig zu machen.
__________________ „Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen,
der wird am Ende beides verlieren.“
Benjamin Franklin
Das gilt ebenso für die gesundheitliche Sicherheit.
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06.07.2007, 09:26 |
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::.Kain.::
GüaM-Gott auf Bewährung
Verwarnung: 1
  

Dabei seit: Dezember 2002
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Beiträge: 16717
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Haben die Typen am Tag zufällig mehr als 24 Stunden zur Verfügung? Da komme ich mir mit meiner einen Arbeitsstelle ja direkt faul vor.^^
Ansonsten kann ich es nur begrüßen das der Wähler nun einsehen kann was die jeweiligen Abgeordneten welche er vielleicht wählen möchte noch so nebenbei tun (bzw. Hauptberuflich^^). Vorallem hoffe ich das Dinge wie beispielsweise dass Zuschanzen von Aufträgen von Land und Staat an eigene Firmen nun damit vollends unterbunden wird.
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06.07.2007, 09:27 |
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MaeVer
Graue Eminenz
   

Dabei seit: April 2006
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Beiträge: 4319
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Nun eine völlige Verhinderung von Korruption wird es wohl nicht geben. Denn die Gelder fließen weiter, halt auf anderen Wegen in neue schwarze Konten.
Aber jetzt weiß man wenigstens, in welchen Firmen der gewählte/noch zu wählende Abgeordnete sitzt...und wen er vermutlich auch im Bundestag/Parlament vertreten wird.
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"You people are fighting each other in war and destroy the world in the name of God. God doesn’t need your help to destroy the world. He is God, hello?" - Postal
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06.07.2007, 09:32 |
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Siegnald
Launischer Erpel
   

Dabei seit: August 2004
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Herkunft: Lustiges Taschenbuch No. 66
Beiträge: 17863
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Zitat: Original von MaeVer
Falls jemand das aktuelle politische Tagesgeschehen verfolgt hat, dem wird wohl aufgefallen sein, dass in den vergangenen Tagen das Bundesverfassungsgericht in einem 4:4 Verhältnis entschieden hat, dass Politiker ihre Nebeneinkünfte offenlegen müssen.
Hier einmal von Herrn Merz
kein Wunder, warum er klagte
Ähm, bin ich blind, ich finde da keine Angaben über seine Nebeneinkünfte? Da steht, daß er Anwalt ist, aber nicht, wie viel er nebenher verdient.
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06.07.2007, 12:05 |
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::.Kain.::
GüaM-Gott auf Bewährung
Verwarnung: 1
  

Dabei seit: Dezember 2002
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Beiträge: 16717
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Es kommt weniger darauf an wieviel er verdient Siggy (das ist letztendlich zu privat), sondern viel mehr zu welchen Institutionen und Firmen er spezielle Verbindungen hat und somit voreingenommen sein oder diese bei politischen Entscheidungen bevorzugen könnte. Auch überlegt sich ein Schalke Fan nun dreimal ob er die CDU mit einem Merz wählt welcher im Aufsichtsrat von Broussia Dortmund sitzt.
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06.07.2007, 12:15 |
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MaeVer
Graue Eminenz
   

Dabei seit: April 2006
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Zitat: Original von Siegnald
Zitat: Original von MaeVer
Falls jemand das aktuelle politische Tagesgeschehen verfolgt hat, dem wird wohl aufgefallen sein, dass in den vergangenen Tagen das Bundesverfassungsgericht in einem 4:4 Verhältnis entschieden hat, dass Politiker ihre Nebeneinkünfte offenlegen müssen.
Hier einmal von Herrn Merz
kein Wunder, warum er klagte
Ähm, bin ich blind, ich finde da keine Angaben über seine Nebeneinkünfte? Da steht, daß er Anwalt ist, aber nicht, wie viel er nebenher verdient.
Zitat: Original von bundestag.de
3. Funktionen in Unternehmen
AXA Konzern AG, Köln,
Vorsitzender des Beirates
AXA Versicherung AG, Köln,
Mitglied des Aufsichtsrates (bis 19.4.2007), jährlich, Stufe 3
Das bedeutet nach dieser Hinweisseite, dass folgender Punkt auf Herrn Merz zutrifft:
Bei regelmäßigen monatlichen Einkünften unterhalb der monatsbezogenen Grenze für die Entstehung einer Anzeigepflicht (1.000 Euro), die jedoch zu einer Überschreitung der auf das Jahr bezogenen Betragsgrenze von 10.000 Euro führen, wird die Stufe 3 mit dem Zusatz „jährlich“ versehen.
Er bekommt also im Jahr mindestens mehr als 10.000 € im Jahr aber weniger als 1.000 € im Monat, bei allen, wo steht: jährlich, Stufe 3.
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06.07.2007, 15:02 |
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