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warkiller
One of a Kind


Dabei seit: Juli 2003
Geschlecht: 
Herkunft: Fuck Fear, Drink Beer(lin)!
Beiträge: 9829
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agb's werden überbewertet, und ganz besonders wenn man die user anbetteln muß sie zu lesen!
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28.09.2006, 17:38 |
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eray
Pmm-Teamleader
   

Dabei seit: Juni 2002
Geschlecht: 
Herkunft: Frankfurt
Beiträge: 2434
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ich glaub angebettelt wird niemand darum, nur gebeten. wer es nicht liest..siehe post von siegnald 
__________________ Wer Gutes gibt, der bekommt auch Gutes im Leben.
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28.09.2006, 17:42 |
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Ra`athim
Grauer Autonom
  

Dabei seit: März 2006
Geschlecht: 
Herkunft: Chaos
Beiträge: 2642
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Man muß schließlich auch nicht das BGB lesen ^^
aber man muß sich dran halten ...
__________________
„Unwillig klagst du und willst nicht einsehen, dass bei allem, was du beklagst, nur eines von Übel ist: dein Unwillen und deine Klagen.“
(Lucius Annaeus Seneca, Epistulae morales)
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28.09.2006, 17:47 |
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warkiller
One of a Kind


Dabei seit: Juli 2003
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Herkunft: Fuck Fear, Drink Beer(lin)!
Beiträge: 9829
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Zitat: Original von eray
ich glaub angebettelt wird niemand darum, nur gebeten. wer es nicht liest..siehe post von siegnald 
jaja is mir schon klar.
ich kann jetzt nur für meine person sprechen, ich brauch mir die neuen AGB's nicht durchzulesen weil ich weiß wie man sich zu benehmen hat, nunja auf der schiene fahr ich nun mitlerweile seit mehr als 3 jahre und bissher hats ganz gut funktioniert, auch wenn man mal etwas ausschweifender wird 
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28.09.2006, 17:48 |
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Took
a.k.a. Hatschie13
Verwarnung: 1
  

Dabei seit: April 2003
Geschlecht: 
Herkunft: Berlin
Beiträge: 331
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Beim Posten vertraue ich auf meinen gesunden Menschenverstand. Der hat bis jetzt fast immer richtig gelegen. AGB's lese ich nur, wenn ich etwas kaufe oder es zu irgendeinem Vertrag kommt... Hier interessieren sie mich ehrlich gesagt nicht. 
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28.09.2006, 17:56 |
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warkiller
One of a Kind


Dabei seit: Juli 2003
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Herkunft: Fuck Fear, Drink Beer(lin)!
Beiträge: 9829
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Zitat: Original von Took
Hier interessieren sie mich ehrlich gesagt nicht. 
endlich mal einer der wahrheit auf den tisch bringt!
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28.09.2006, 18:04 |
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Lady Li
Ehrenmitglied

Dabei seit: Mai 2006
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft:
Beiträge: 1360
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Zitat: Original von Took
Beim Posten vertraue ich auf meinen gesunden Menschenverstand. Der hat bis jetzt fast immer richtig gelegen. ...
Na Bravo, dann ist ja alles okay.
Ich gehe aufgrund eurer Aussagen davon aus, das wir niemanden jemals an den Inhalt der AGB erinnern müssen und freu mich auf ein geruhsames Leben mit euch allen hier im Forum!^^
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28.09.2006, 23:24 |
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Ra`athim
Grauer Autonom
  

Dabei seit: März 2006
Geschlecht: 
Herkunft: Chaos
Beiträge: 2642
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Zitat: Original von Lady Li
... und freu mich auf ein geruhsames Leben mit euch allen hier im Forum!^^
Vllt. die Ruhe vor dem Sturm ... ^^
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„Unwillig klagst du und willst nicht einsehen, dass bei allem, was du beklagst, nur eines von Übel ist: dein Unwillen und deine Klagen.“
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29.09.2006, 15:03 |
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Xartas
Erzmagister
Verwarnung: 1
   

Dabei seit: Oktober 2005
Geschlecht: 
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Beiträge: 1362
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Zitat: Original von Ra`athim
Zitat: Original von Lady Li
... und freu mich auf ein geruhsames Leben mit euch allen hier im Forum!^^
Vllt. die Ruhe vor dem Sturm ... ^^
Oder danach...^^
@topic
Bei den meisten(oder wenigsten?) werden die AGBs wohl nicht gebraucht. Viele (oder wenige?) haben ja auch den allseits besungenen "gesunden Menschenverstand". Ich (?) zum Beispiel^^
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Wählt der Schreitende den Pfad,
oder der Pfad den Schreitenden?
Garth Nix, Sabriel
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29.09.2006, 20:34 |
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Ra`athim
Grauer Autonom
  

Dabei seit: März 2006
Geschlecht: 
Herkunft: Chaos
Beiträge: 2642
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Hab die AGB einmal gelesen, als ich mich angemeldet hab
und mir ist auch nicht aufgefallen was jetzt neu sein soll ...
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„Unwillig klagst du und willst nicht einsehen, dass bei allem, was du beklagst, nur eines von Übel ist: dein Unwillen und deine Klagen.“
(Lucius Annaeus Seneca, Epistulae morales)
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29.09.2006, 20:48 |
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Noxx
The Knight who says Ni
     

Dabei seit: Oktober 2002
Geschlecht: 
Herkunft: Langerhanssche Inseln
Beiträge: 11482
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Zitat: Original von Took
Beim Posten vertraue ich auf meinen gesunden Menschenverstand.
damit ist leider nicht jeder gesegnet ...
__________________
''is sex with a tamagotchi sodomy?''
Original von Garak:
Sex ist grundsätzlich Veto-behaftet.
Ni
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30.09.2006, 10:34 |
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Räuber Hotzenplotz
Mage
Verwarnung: 1
 

Dabei seit: Januar 2006
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: /usr
Beiträge: 179
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Zitat: Original von Lady Li
/editiert von Lady Li: Zitat verfälscht wiedergegeben, daher gelöscht.
Dabei aber bitte nicht die User vergessen die fleissig den Melde-Button verwenden.
Zitat: Original von Bretone
Insgesamt wurden die AGB dem gegenwärtigen Standard im Netz angeglichen, so dass die Boardleitung keinen unnötigen rechtlichen Belangen ausgesetzt ist
Ist es. z.B. fehlendes Impressum
EDIT: bzw ziemlich lächerlich.
Zitat: 2. Das Bild darf kein Urheber- oder Markenschutzrecht verletzen.
Was meinst du wohl wer dran ist wenn hier jemand ein Bild postet das Urheberrechtlich geschützt ist? Von manchen Pflichten kann man sich nicht entziehen indem man den verursacher in Regress nimmt. Haften tut immer der Betreiber.
__________________ kkb 4 Co-Admin
R.I.P.
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01.10.2006, 01:55 |
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Siegnald
Launischer Erpel
   

Dabei seit: August 2004
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Herkunft: Lustiges Taschenbuch No. 66
Beiträge: 17863
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Zitat: Original von Räuber Hotzenplotz
Haften tut immer der Betreiber.
Genau deshalb wurde die Regel ja eingeführt. Ich verstehe deinen Einwand nicht ganz. Weil der Betreiber haftet, dürfen wir Bilder mit Copyright nicht löschen? Wer will denn hier irgendwen in "Regress" nehmen?
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01.10.2006, 10:18 |
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Räuber Hotzenplotz
Mage
Verwarnung: 1
 

Dabei seit: Januar 2006
Geschlecht: keine Angabe
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Beiträge: 179
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Zitat: Original von Siegnald
Genau deshalb wurde die Regel ja eingeführt. Ich verstehe deinen Einwand nicht ganz. Weil der Betreiber haftet, dürfen wir Bilder mit Copyright nicht löschen? Wer will denn hier irgendwen in "Regress" nehmen?
Naja es hört sich so an also wolle man sich durch die regeln rechtlich absichern. Das kann man aber nur in wenigen fällen.
Zitat: Original von Siegnald
Wer will denn hier irgendwen in "Regress" nehmen?
Der Forenbetreiber den User?
__________________ kkb 4 Co-Admin
R.I.P.
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01.10.2006, 10:54 |
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Ra`athim
Grauer Autonom
  

Dabei seit: März 2006
Geschlecht: 
Herkunft: Chaos
Beiträge: 2642
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Dazu ist vllt. auch ->das hier interessant ...
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„Unwillig klagst du und willst nicht einsehen, dass bei allem, was du beklagst, nur eines von Übel ist: dein Unwillen und deine Klagen.“
(Lucius Annaeus Seneca, Epistulae morales)
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01.10.2006, 11:31 |
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Siegnald
Launischer Erpel
   

Dabei seit: August 2004
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Zitat: Original von Räuber Hotzenplotz
Zitat: Original von Siegnald
Genau deshalb wurde die Regel ja eingeführt. Ich verstehe deinen Einwand nicht ganz. Weil der Betreiber haftet, dürfen wir Bilder mit Copyright nicht löschen? Wer will denn hier irgendwen in "Regress" nehmen?
Naja es hört sich so an also wolle man sich durch die regeln rechtlich absichern. Das kann man aber nur in wenigen fällen.
Rechtlich absichern werden wir uns dadurch, daß wir für die Einhaltung der Regeln sorgen, also widererechtliche Post (in diesem Fall: Bilder etc. mit Copyright) löschen. Nur durch das Schreiben der Regeln kann man sich natürlich nicht absichern, wohl aber durch Einhaltung derer. Und ja, natürlich will man sich auch rechtlich absichern, ist doch logisch, oder? Sollen wir geschützte Bilder erlauben, nur damit nicht der Eindruck entsteht, daß wir uns rechtlich absichern wollen bzw. der Admin? Und da Letzterer bekanntlich Rechtswesendingsda studiert hat, wird er wohl schon wissen, inwieweit er sich absichern kann oder nicht.
Zitat:
Zitat: Original von Siegnald
Wer will denn hier irgendwen in "Regress" nehmen?
Der Forenbetreiber den User?
Nö.
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01.10.2006, 11:49 |
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Van Helsing
a.k.a. R.I.O.T.
    

Dabei seit: Juli 2004
Geschlecht: 
Herkunft: Österreich/Steiermark
Beiträge: 6640
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Zitat: 2. Das Bild darf kein Urheber- oder Markenschutzrecht verletzen.
Man könnte das vielleicht irgendwie genauer definieren bzw. Beispiele aufzeigen, denn ganz so klar ist das aus meiner Sicht nicht immer....
__________________ Wenn man im Wort "Mama" nur 4 Buchstaben austauscht kommt "Bier" heraus........ erstaunlich!
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01.10.2006, 12:00 |
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Lady Li
Ehrenmitglied

Dabei seit: Mai 2006
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Beiträge: 1360
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Zitat: Original von Van Helsing
Zitat: 2. Das Bild darf kein Urheber- oder Markenschutzrecht verletzen.
Man könnte das vielleicht irgendwie genauer definieren bzw. Beispiele aufzeigen, denn ganz so klar ist das aus meiner Sicht nicht immer....
Das klingt so, als möchtest du uns vorschlagen, geschützte Bilder rechtswidrig als Beispiele zu posten, du Schelm...^^
__________________
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01.10.2006, 13:41 |
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Van Helsing
a.k.a. R.I.O.T.
    

Dabei seit: Juli 2004
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Beiträge: 6640
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Nein, das war Ernst gemeint. Ich möchte einfach eine etwas genauere Definition haben!
__________________ Wenn man im Wort "Mama" nur 4 Buchstaben austauscht kommt "Bier" heraus........ erstaunlich!
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01.10.2006, 14:05 |
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Lady Li
Ehrenmitglied

Dabei seit: Mai 2006
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft:
Beiträge: 1360
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Es ist jedermanns gutes Recht, sich ausführlich zu informieren und ich kann das nur unterstützen.
Das Urheberrecht ist sehr umfänglich und kompliziert. Daher stelle ich hier einige empfehlenswerte Quellen zusammen:
Internetrecht - Bildmaterial
Urheberrechtsgesetz
Urheberrecht Wiki
Bildnisrecht
Fotografien unterliegen als „einfache Lichtbilder“ oder als „Lichtbildwerke“ dem Schutz des Urheberrechts, sofern noch eine unterscheidbare Gestaltung vorliegt und ein anderer Fotograf das Foto z.B. hinsichtlich Blickwinkel, Beleuchtung oder Format möglicherweise anders gestaltet hätte. Schutzfähig sind also auch Amateurfotos und sogar „Urlaubsbilder“. Vergleiche § 51 UrhG.
Zusammengefasst gilt: Keine fremden Bilder / Grafiken ohne Erlaubnis verwenden!
Das Markenschutzrecht ist ein Teil des Urheberrechts.
Interessant ist ferner, wie mit Verstössen gegen die Netiquette inzwischen verfahren wird:
Zitat:
Das Recht auf freie Meinungsäußerung erlaubt auch im Internet keine Beleidigung. So brauche es niemand hinzunehmen, in einem Beitrag eines Online-Dienstes als "dämlich" oder "bescheuert" bezeichnet zu werden, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Landgerichts Coburg. (Aktenzeichen: 21 O 595/02; rechtskräftig). Das Gericht gab damit einem Kläger Recht.
Zitatende.
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01.10.2006, 16:28 |
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