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TBA
GüaM Gott




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Dieser thread wurde am 20.11.2005 aus dem Thema "Spielt ihr noch uralte Games?" herausgeteilt.

20.11.2005, 17:50 Profil von Füge  deiner Freunde-Liste hinzu Email an TBA senden Füge TBA in deine Contact-Liste ein YIM Screenname: coctba
Siegnald
Launischer Erpel




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Da hier offenbar keiner versteht, was ich meine, nochmal konkret den Staff gefragt:

- Dürfen wir über Emus reden oder nicht? Oder dürfen wir nur über bestimmte Emus reden, wenn ja, welche genau und warum ausgerechnet über diese und über andere nicht?

- Das gleiche mit den Spielen (ich wiederhole nochmal, daß Garak nicht nur den Emu, sondern auch ein Spiel erwähnt hat). Über welche dürfen wir reden und über welche nicht und warum?

- Woran erkenne ich, auf welche Spiele und auf welches BIOS etc. noch ein Copyright liegt und worauf nicht? Und woran erkennt IHR das, wenn ich ein Spiel oder einen Emu erwähne?

Konkrete Antworten bitte. Was darf ich und was nicht? Kann ja schließlich nicht sein, daß ich 'ne Vw kriege, wenn ich über Emus schreibe und ein anderer nicht, auch wenn's der Admin ist. Also bitte Aufklärung über die Foren-Rechtslage.

Edit: Ok, sorry, das wäre wirklich nen neuen Thread im Feedback wert gewesen, mein Fehler... notfalls bitte raustrennen

Dieser Beitrag wurde von Siegnald am 20.11.2005, 17:53 Uhr editiert.

20.11.2005, 17:50 Profil von Füge  deiner Freunde-Liste hinzu
TBA
GüaM Gott




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soweit ich weiss sind emulatoren in deutschland prinzipell erlaubt nur nicht die roms!

auf einer anderen seite habe ich auch gelesen das lt. einen gerichtsurteil aus hamburg roms nur erlaubt sind wenn der benutzer in besitz eines funktionierenden originall spieles ist und die roms nach 24 stunden wieder löscht.


__________________
Am Anfang war das Wort und das Wort war "Arrrgh!" Piraticus 13:7

20.11.2005, 18:17 Profil von Füge  deiner Freunde-Liste hinzu Email an TBA senden Füge TBA in deine Contact-Liste ein YIM Screenname: coctba
Kiko
Vampire




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was sind roms ?


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20.11.2005, 18:18 Profil von Füge  deiner Freunde-Liste hinzu Email an Kiko senden Homepage von Kiko Füge Kiko in deine Contact-Liste ein
TBA
GüaM Gott




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roms sind die dateien mit dennen mal emulatoren "füttert"


__________________
Am Anfang war das Wort und das Wort war "Arrrgh!" Piraticus 13:7

20.11.2005, 18:21 Profil von Füge  deiner Freunde-Liste hinzu Email an TBA senden Füge TBA in deine Contact-Liste ein YIM Screenname: coctba
Noxx
The Knight who says Ni




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Noxx ist offline
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romz (wenn es um konsolen wie psx, gb/gba usw. geht) sind generell illegal, egal ob man das originalspiel hat oder nicht. bei emulatoren bin ich mir nicht sicher.


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''is sex with a tamagotchi sodomy?''

Original von Garak:
Sex ist grundsätzlich Veto-behaftet.

Ni

20.11.2005, 18:24 Profil von Füge  deiner Freunde-Liste hinzu Email an Noxx senden
Siegnald
Launischer Erpel




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Hmmm.... Emus dürfen wir also grundsätzlich erwähnen. Aber wie ist das mit den Spielen? Wenn ich schreibe "Ich habe xyz auf dem Mega Drive-Emu gezockt", wie will man mir nachweisen, daß ich nicht auch das Original besitze?

Nur mal als Beispiel: Ich besitze u.a. einen "echten" Mega Drive und auch so einige Spiele. Nun kann es doch aber mal sein, daß mir ein Spiel zu schwer ist und es gibt keine Continue-Funktion - so ist das beispielsweise bei "Risky Woods", ich komme nicht weiter als bis ins zweite Level, weil das Spiel sauschwer ist, man nur drei Leben hat und an eine Continue- oder Paßwort-Funktion nicht gedacht wurde. Nun könnte ich ja auf die Idee kommen, es mal auf dem Emu zu versuchen, weil ich dort ja einfach kurz vor den verzwickten Stellen einfach abspeichern kann und es immer wieder versuchen kann, ohne immer von vorne anfangen zu müssen. Das Spiel dürfte wohl innerhalb der erlaubten 24 Stunden durchzuzocken sein.

Wenn ich jetzt im "Was spielt ihr z.Zt." schreibe "Ich zocke gerade Risky Woods auf dem MD-Emulator", dann kriege ich doch bestimmt eine Verwarnung wegen "Warez". Aber wie wollt ihr wissen, daß ich das Spiel nicht im Original besitze? Wenn ich es besitze und mir das Rom-File gerade erst gesaugt habe, ist es doch legal und die Vw ungerechtfertigt.

Edit: Jetzt hat der dazwischengepostet

Noxx und Bärle behaupten also jeweils was anderes, was stimmt denn nun? Hat nicht mal jemand nen Link zu nem Gesetzestext oder so?

Dieser Beitrag wurde von Siegnald am 20.11.2005, 18:32 Uhr editiert.

20.11.2005, 18:31 Profil von Füge  deiner Freunde-Liste hinzu
Noxx
The Knight who says Ni




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laut nintendo ist es illegal, einen (nintendo)emulator und dazupassende (nintendo)roms zu benutzen. (seite funktioniert nicht mit opera)


@siggi
damits nicht übersehen wird eben als extra post.


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''is sex with a tamagotchi sodomy?''

Original von Garak:
Sex ist grundsätzlich Veto-behaftet.

Ni

20.11.2005, 18:32 Profil von Füge  deiner Freunde-Liste hinzu Email an Noxx senden
Siegnald
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Zitat:
Original von Noxx
laut nintendo ist es illegal, einen (nintendo)emulator und dazupassende (nintendo)roms zu benutzen.

Naja, daß Nintendo das gerne behauptet, ist wohl klar! Die wollen nicht, daß man deren Spiele kopiert, egal, ob's erlaubt ist oder nicht. Die Asusage von denen ist nicht gerade als verläßlich anzusehen.

20.11.2005, 18:33 Profil von Füge  deiner Freunde-Liste hinzu
Noxx
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wenn die es sagen, dann ist es auch so. zumindest bei nintendoprodukten. die anderen firmen haben aber höchstwahrscheinlich die selben ansichten.

meiner meinung nach sind wir auf der sicheren seite, wenn das thema emulator/rom hier im forum nicht diskutiert wird.


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''is sex with a tamagotchi sodomy?''

Original von Garak:
Sex ist grundsätzlich Veto-behaftet.

Ni

20.11.2005, 18:36 Profil von Füge  deiner Freunde-Liste hinzu Email an Noxx senden
Siegnald
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Zitat:
Original von Noxx
wenn die es sagen, dann ist es auch so. zumindest bei nintendoprodukten. die anderen firmen haben aber höchstwahrscheinlich die selben ansichten.

Deren Ansichten spielen nur eine untergeordnete Rolle, schließlich können die weder die Gesetze machen noch drüberstehen.
Zitat:

meiner meinung nach sind wir auf der sicheren seite, wenn das thema emulator/rom hier im forum nicht diskutiert wird.

Ja, aber Garak hat ja (zum wiederholten Male) erwähnt, daß er auf einem C64-Emu gezockt hat. Das dürfen wir also. Daß wir keine Spiele für Konsolen kopieren dürfen, die noch in jedem Laden erhältlich sind, dürfte auch klar sein. Aber wo ist die Grenze? Mega Drive gibt's wohl offiziell auch nirgends mehr zu kaufen (nur gebraucht, aber C64 gibt's auch gebraucht), darf ich also drüber reden wie über den C64-Emu? Wir müssen oder besser ihr müßt da irgendwie Grenzen stecken.

Dieser Beitrag wurde von Siegnald am 20.11.2005, 18:43 Uhr editiert.

20.11.2005, 18:42 Profil von Füge  deiner Freunde-Liste hinzu
Noxx
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Noxx ist offline
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c64/amiga/dos-emus sind meines erachtens erlaubt, da theoretisch niemandem ein finanzieller schaden dadurch entsteht, weil ja diese bs seit ewigkeiten nicht mehr verkauft werden.


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''is sex with a tamagotchi sodomy?''

Original von Garak:
Sex ist grundsätzlich Veto-behaftet.

Ni

20.11.2005, 19:02 Profil von Füge  deiner Freunde-Liste hinzu Email an Noxx senden
Yuki
a.k.a. Tharganoth




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Yuki ist offline
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Grundsatz:

Der Käufer einer Software erwirbt die Lizenz selbige zum privaten, nichtkommerziellen Gebrauch zu verwenden.

Punktum, daran ist nichts diskutabel, will man Paragraphengetreu agieren, auch wenn die Wirklichkeit häufig anders aussieht.

Ergo ist das Abspielen emulierter Software ohne ausdrücklichen Lizenzverzicht des Urherberrechteinhabers strafbar.

Ergo würde ich als Admin derlei aus meinem Forum zu verbannen suchen.


Da das Ganze sowieso nur eine Randerscheinung ist, denn meistens spielt man an einem Emu nur aus Nostalgie mal nebenher, dazu brauchts eigentlich kein Forum.



Zitat:
Original von Noxx
c64/amiga/dos-emus sind meines erachtens erlaubt, da theoretisch niemandem ein finanzieller schaden dadurch entsteht, weil ja diese bs seit ewigkeiten nicht mehr verkauft werden.



Ich müßte das nachschlagen, habe dazu aber grad keine Lust, aber es gab bereits Klagen diverser Lizenzinhaber gegen Emulatorenpublisher auch deshalb, weil manche alte Spiele heute als Fortsetzung oder aber "Best of" etc. neu aufgelegt werden.

D.h. es kam nie zum Prozess, da der Gerichtsstand i.d.R. die USA sind und einen kleinen Modder eine Verurteilung schlicht ruinieren würde.


__________________
Ichi-Go Ichi-E

Dieser Beitrag wurde von Yuki am 20.11.2005, 19:12 Uhr editiert.

20.11.2005, 19:08 Profil von Füge  deiner Freunde-Liste hinzu Email an Yuki senden
Noxx
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@th
sag ich doch


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Ni

20.11.2005, 19:13 Profil von Füge  deiner Freunde-Liste hinzu Email an Noxx senden
Yuki
a.k.a. Tharganoth




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Zitat:
Original von Noxx
@th
sag ich doch



Ich wollte es doch auch nur bestätigen


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Ichi-Go Ichi-E

20.11.2005, 19:35 Profil von Füge  deiner Freunde-Liste hinzu Email an Yuki senden
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Zitat:
Original von Noxx
@th
sag ich doch

Nein, du hast gesagt, C64-Emus (z.B.) seien deines Erachtens erlaubt und ich habe Thargi so verstanden, daß das eben nicht der Fall ist.

Es sagt nur normalerweise keiner was bei so uralten C64-Spielen, diese werden, wie du schon sagst, normalerweise nicht mehr verkauft (gilt aber dann auch für Mega Drive, SNES usw.!). Wenn aber doch, weil's neu aufgelegt wird, Fortsetzungen, Best ofs etc., dann kann es theoretisch dicke kommen. Nur, weil es bisher zu keiner Klage kam, macht es das Ganze doch nicht legal, oder?

Also ich sehe das so, daß bis einschl. 16 Bit alles gleichzusetzen ist: Mega Drive-Spiele kriegt man genauso wenig im Laden um die Ecke wie C64- oder Amiga-Spiele. Überhaupt war Mega Drive und SNES ungefähr zur selben Zeit "in" wie der Amiga, auch wenn die Dinger zwar etwas später auf den Markt kamen, aber Amiga war auch Anfang Neunziger (also zu MD- und SNES-Zeiten) noch sehr begehrt.

Demnach dürfen wir also entweder über C64- Amiga- UND 16 Bit-Konsolen-Emus sprechen oder über keines davon, oder? Oder anders gefragt: Wenn wir über C64-Emus und Roms schreiben dürfen und über Mega Drive-Roms nicht: Wieso - wo ist der Unterschied?

20.11.2005, 19:40 Profil von Füge  deiner Freunde-Liste hinzu
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das war vor thargs edit


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Ni

20.11.2005, 19:49 Profil von Füge  deiner Freunde-Liste hinzu Email an Noxx senden
Yuki
a.k.a. Tharganoth




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Nö, mein edit war eine Minute vor deinem post, ist ja sogar nachlesbar^^

Das Problem ist, daß man da nicht differenzieren kann, wenn man später verantwortlich zeichnet, der Aufwand ist doch viel zu groß.
Emus sind sind pro forma auch nicht legal, wie gesagt, sondern geduldet, da kein Interesse mehr daran seitens der Hersteller besteht, jeder Taschenrechner hat heute mehr als 64KB

Bei Spielen, die auf Emus laufen ist es eben so, daß wo kein Kläger, da kein Richter, dennoch ist die Rechtslage eindeutig, Emuspiele sind schlicht und ergreifend ein Verstoß gegen Urherberrecht und damit illegal auch wenns keinen Lizenzinhaber juckt, von wenigen Ausnahmen eben abgesehen.


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Ichi-Go Ichi-E

20.11.2005, 20:00 Profil von Füge  deiner Freunde-Liste hinzu Email an Yuki senden
parc1vaL
Acrobat
Verwarnungen: 2




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omfg,wenn ihr unbedingt über emus/roms diskutieren wollt, dann macht es doch hier oder hier oder hier oder hier


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"The Rock says this: if the Rock hits you, he'll kill you. If he misses, the wind behind the punch will give you pneumonia and you'll die anyway, so the choice is yours, jabroni!"

20.11.2005, 21:01 Profil von Füge  deiner Freunde-Liste hinzu Email an parc1vaL senden
Siegnald
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@ parcival:

Dort kann man uns sagen, über was wir hier im MW-Forum schreiben dürfen oder nicht?? Sind das alles Foren von Garak oder wie?

Ich glaube, du hast den Sinn dieser Diskussion nicht ganz verstanden oder einfach nur die Überschrift gelesen und sonst nichts!

Dieser Beitrag wurde von Siegnald am 20.11.2005, 21:07 Uhr editiert.

20.11.2005, 21:06 Profil von Füge  deiner Freunde-Liste hinzu
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