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Siegnald
Launischer Erpel
   

Dabei seit: August 2004
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Beiträge: 17863
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Zitat: Original von Lady Li
Zitat:
Das Recht auf freie Meinungsäußerung erlaubt auch im Internet keine Beleidigung. So brauche es niemand hinzunehmen, in einem Beitrag eines Online-Dienstes als "dämlich" oder "bescheuert" bezeichnet zu werden, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Landgerichts Coburg. (Aktenzeichen: 21 O 595/02; rechtskräftig). Das Gericht gab damit einem Kläger Recht.
Zitatende.
Tja, warum sollte im Internet erlaubt sein, was im RL verboten ist. Auch wenn dieses Urteil sicherlich eine Ausnahme darstellt, denn im Normalfall reicht es, dem Staff Bescheid zu sagen, wenn man sich beleidigt fühlt. Vielleicht wurde dieser Schritt im vorliegenden Fall einfach übersprungen.
Nochmal kurz zum Urheberrecht: Dafür habt ihr ja uns. Wir werden wie gesagt nicht gleich mit Verwarnungen und Banns um uns schmeißen, wenn jemand mal versehentlich ein geschütztes Bild postet, weil uns schon klar ist, daß das nicht immer gleich für jeden ersichtlich ist. Wenn wir Zweifel hegen, wird's gelöscht und der User darauf hingewiesen, das sollte ja für niemanden ein Beinbruch sein 
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01.10.2006, 18:48 |
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Noxx
The Knight who says Ni
     

Dabei seit: Oktober 2002
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Beiträge: 11482
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Zitat: Original von Van Helsing
Zitat: 2. Das Bild darf kein Urheber- oder Markenschutzrecht verletzen.
Man könnte das vielleicht irgendwie genauer definieren bzw. Beispiele aufzeigen, denn ganz so klar ist das aus meiner Sicht nicht immer....
wenns nach mir ginge, hätte gerade deswegen ein babes-thread keine daseinsberechtigung ...
__________________
''is sex with a tamagotchi sodomy?''
Original von Garak:
Sex ist grundsätzlich Veto-behaftet.
Ni
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01.10.2006, 19:55 |
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Gelöschter User
Böser Banause
Verwarnungen: 2 User gesperrt

Dabei seit: August 2004
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Beispiele wären eventuell mehr als angebracht,ich möchte darauf hinweisen das einige Avatare hier sicherlich ebenfalls Markenrechte und/oder ähnliches verletzen.
Irgendwie sehe ich den Sinn in der Umstrukturierung nicht,wenn man keine Beispiele dazu liefert.
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01.10.2006, 21:35 |
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Siegnald
Launischer Erpel
   

Dabei seit: August 2004
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Waren denn die Schließungen bzw. Entfernungen des alten Babefreds und Lyrics-Thread nicht Beispiele genug?
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02.10.2006, 11:07 |
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Gast
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Gratulation! Eure Boardregeln gefallen mir gut. Prima geschrieben! Großes Lob!
Aber trotz der wunderbaren Regeln solltet ihr versuchen nicht zu überheblich mit der Ausführung der Regeln zu sein. Ein User hat sicherlich keine Lust mehr hier zu posten, wenn ihm nach jedem zweiten Post wegen Kleinigkeiten empfohlen wird nochmal die AGB zu lesen. Sowas macht keinen Spaß, also bleibt mal locker........
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02.10.2006, 11:38 |
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Gorden
a.k.a. gorden freeman
Verwarnung: 1


Dabei seit: Mai 2006
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Zitat: Original von Berelion
wenn ihm nach jedem zweiten Post wegen Kleinigkeiten empfohlen wird nochmal die AGB zu lesen. Sowas macht keinen Spaß, also bleibt mal locker........
Soll das dann okay sein wenn ein Tripplepostet oder Rumdspamt?Wie wär'S dann gleich mit keinen regeln
__________________ Signatur editiert.
Gez. Garak, Administrator.
Dieser Beitrag wurde von Gorden am 03.10.2006, 15:29 Uhr editiert.
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02.10.2006, 14:31 |
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