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J.C
Crusader
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21.08.2006, 23:36 |
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Boromir
Güam-Feindbild
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Du kommst ungefähr einen Monat zu spät, sonst hätt ichs dir vielleicht abgekauft.
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Dieser Beitrag wurde von Boromir am 22.08.2006, 15:06 Uhr editiert.
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22.08.2006, 15:06 |
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J.C
Crusader
Dabei seit: August 2002
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Beiträge: 481
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hättest du mir das vor nem Monat gesagt..^^
__________________ "Aberglaube ist die Religion der Narren" (ST:Voyager- Lost Heaven)
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22.08.2006, 20:32 |
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Noxx
The Knight who says Ni
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Beiträge: 11482
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dass mir jetzt aber nicht jeder mit einem suche/biete-thread daherkommt ... ich hab keine ahnung ob es da rechtliche bedenken gibt.
__________________
''is sex with a tamagotchi sodomy?''
Original von Garak:
Sex ist grundsätzlich Veto-behaftet.
Ni
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23.08.2006, 18:19 |
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Gelöschter User
Böser Banause
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Zitat: Original von Noxx
dass mir jetzt aber nicht jeder mit einem suche/biete-thread daherkommt ... ich hab keine ahnung ob es da rechtliche bedenken gibt.
Wieso sollte es?Käufer und Verkäufer sind Privatpersonen.Sofern beide Volljährig sind,gibt es keinen Paragraphen der ein Geschäft verhindert.
Dieser Beitrag wurde von Gelöschter User am 23.08.2006, 18:24 Uhr editiert.
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23.08.2006, 18:23 |
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MaeVer
Graue Eminenz
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Oder der eine ist Minderjährig (7-18, was auf die meisten hier zutrifft) und hat die Einwilligung oder Genehmigung seines gesetzlichen Vertreters.
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"Why don’t you just kill us? - You shouldn’t forget the importance of entertainment." - Funny Games
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23.08.2006, 18:42 |
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Gelöschter User
Böser Banause
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Zitat: Original von MaeVer
Oder der eine ist Minderjährig (7-18, was auf die meisten hier zutrifft) und hat die Einwilligung oder Genehmigung seines gesetzlichen Vertreters.
Allerdings ist dies unmöglich nachzuprüfen,da man..joar,soll derjenige die Schriftliche Genehmigung seiner Eltern,mit der Kopie des Personalausweises derjenigen,damit man die Unterschrift auch nachprüfen kann,an den Verkäufer schicken?Wer macht sowas?
Dieser Beitrag wurde von Gelöschter User am 23.08.2006, 18:46 Uhr editiert.
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23.08.2006, 18:46 |
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MaeVer
Graue Eminenz
Dabei seit: April 2006
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Zitat: Original von Gothlike
Zitat: Original von MaeVer
Oder der eine ist Minderjährig (7-18, was auf die meisten hier zutrifft) und hat die Einwilligung oder Genehmigung seines gesetzlichen Vertreters.
Allerdings ist dies unmöglich nachzuprüfen,da man..joar,soll derjenige die Schriftliche Genehmigung seiner Eltern,mit der Kopie des Personalausweises,damit man die Unterschrift auch ja nicht fälschen kann,an den Verkäufer schicken?Wer macht sowas?
Sicher ist sicher. Man sollte sich immer vergewissern. Wer mit Minderjährigen Geschäfte tätigt hat unter Umständen das nachsehen, wenn er sich nicht abgesichert hat (also genehmigung eingeholt usw.)
Man könnte darüber jetzt noch viele Ausführungen machen aber das würde den Rahmen sprengen. Ich hab das eh nur der Vollständigkeit halber hingeschrieben.
Nachzulesen: BGB §§ 104 ff.
Edit: Mit der Person in Verbindung setzten reicht; und das kann man auch mittels Telefon. Eine beglaubigt Kopie oder so wäre für kleine Geschäfte übertrieben. Sollte das Kind gelogen haben, steht dem Verkäufer ein Widerruf zu.
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Dieser Beitrag wurde von MaeVer am 23.08.2006, 18:52 Uhr editiert.
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23.08.2006, 18:50 |
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Gelöschter User
Böser Banause
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Wobei,greift bei Geschäften unter einer bestimmen Summe nicht der Taschengeldparagraph?Oder gilt der nur für Bargeschäfte?
Dieser Beitrag wurde von Gelöschter User am 23.08.2006, 18:58 Uhr editiert.
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23.08.2006, 18:58 |
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MaeVer
Graue Eminenz
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Zitat: Original von Gothlike
Wobei,greift bei Geschäften unter einer bestimmen Summe nicht der Taschengeldparagraph?Oder gilt der nur für Bargeschäfte?
Der berühmte Taschengeldparagraph § 110 BGB^^
1. geht auch ohne Bargeld.
2. Der Minderjährige muss die Leistung (also zB. Kauf) mit eigenen Mitteln besorgen. Diese Mittel wurden ihm von seinen gesetzlichen Vertreter zur Verfügung gestellt. Entweder für einen bestimmten Zweck oder zur freien Verfügung.
Ersteres meint, dass das Geld nur für einen bestimmten Zweck (zB. für genau diesen Kauf) verwendet werden darf
oder
zweitens für alles andere.
Die Summe ist fast egal. Der Minderjährige muss die Leistung (also bspw Kauf) sofort bewirken und darf nicht in Raten zahlen.
Man hat noch ein paar Probleme, ob nun Ratenkauf auch davon betroffen ist (aber das kann hier nicht auch noch erörtert werden^^)
Bsp. zur Veranschaulichung:
Also der 10jährige A, der von seinen Eltern monatlich 10€ zur freien Verfügung bekommt, kauft damit beim Verkäufer B in dessen Laden eine Dragonball Comic für 3€.
Er bezahlt sofort.
> das war ein (typischer) Anwendungsfall des § 110 BGB.
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23.08.2006, 19:16 |
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Gelöschter User
Böser Banause
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Wobei,ein Jugendlicher hat doch insofern keine eigentverantwortliche Methode,um NICHT Bar zu bezahlen?Ein Jugendkonto eventuell,aber ist es da nicht so das die Eltern die Vollmacht innehalten?
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23.08.2006, 20:52 |
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MaeVer
Graue Eminenz
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Eben.
Er kann aber mitunter schon über das Geld verfügen. Als zB. als 16-jähriger. Dann gilt das von dir gesagte/geschrieben nicht.
Es kommt immer auf den Einzelfall an.
Bsp.:
Ein Junge aus gehobenen Hause bekommt 100€ monatlich auf ein Konto. Darüber kann er Auszahlungen usw. vornehmen; also egal ob es real geht oder nicht. Er kann das Geld ausgezahlt bekommen.
Allerdnings weiß ich nicht, wie das mit Kartenzahlungen ist. Ich nehme das sind dann Dinge, die die Bank bestimmt, in ihren AGB. Im Gesetz ist mir nichts bekannt.
Zumal es auch an den gesetzlichen Vertretern liegt, was die ihren Kindern erlauben.
Edit: § 110 BGB gilt im oben geschriebenen Beispiel trotzdem.
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Dieser Beitrag wurde von MaeVer am 23.08.2006, 21:01 Uhr editiert.
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23.08.2006, 20:59 |
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warkiller
One of a Kind
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Beiträge: 9829
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entschuldigung JC, dir ist aber schon klar das als du die CPU ausgepackt und eingebaut hast der preis ium min. die hälfte gesuncken ist, demnach halte ich 50€ für ganz schon überzogen.
CPU: 52€ neu also würde ich sagen 25€ gebraucht
und für den kühler bietet die mit sicherheit keiner mehr als 5€, ich würde es bei EBAY verkaufen da gibts immer idioten.
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23.08.2006, 23:34 |
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J.C
Crusader
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für ebay hab ich kein Konto...und mich extra dafür anzumelden hab ich bisher nicht das interesse.
Die 50€ sind verhandlungsbasis...is doch klar, dass ich die oben ansetze, oder?
falls das ne ver handlung werden soll mit 38€für die CPU wär ich sofort einverständen.
Aber am kühler ist nix dran... der lief auch nur wenig, da ich mir ne wakü gekauft hab.
aber aufgrund der diskussionen die ich hier unabsichtlich losgetreten hab... also mein angebot steht jetzt hier, wenn jemand interesse hat kann er sich per PN melden, dann regeln wir dass vollkommen privat und der Forenbetreiber ist auf der sicheren Seite?
Über den Preis kann man wie gesagt dann noch verhandeln...
__________________ "Aberglaube ist die Religion der Narren" (ST:Voyager- Lost Heaven)
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24.08.2006, 10:30 |
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